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Fuhrpark-Schadenabwicklung

Jedes Fahrzeug, das nach einem Schaden stillsteht, kostet Sie doppelt: einmal die Reparatur – und einmal den entgangenen Einsatz. Zeit ist Geld. Deshalb besichtige ich Ihre Fahrzeuge dort, wo sie tatsächlich stehen, und liefere das Gutachten in 24–48 h. Ohne Umweg über einen Besichtigungstermin in der Werkstatt, ohne Warten auf einen Versicherungsgutachter. Für Geschädigte in der Regel kostenfrei.*

* Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachtenkosten in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen – auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Mehr dazu unter Kosten & Abrechnung.

bolt Auf einen Blick

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Standzeit minimiert
Termine ohne Leerlauf
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Mobil vor Ort
Betriebshof, Werkstatt, Fahrer
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Kosten i. d. R. durch Gegner-Versicherung*
bei unverschuldetem Schaden
schedule
Gutachten in 24–48 h
nach der Besichtigung

* Bei unverschuldetem Unfall trägt i. d. R. die gegnerische Haftpflicht­versicherung die Gutachtenkosten.

Standzeit ist die teuerste Position in Ihrer Schadenakte

In einem Fuhrpark ist ein Fahrzeug kein Gegenstand, sondern eine eingeplante Kapazität. Fällt es aus, verschiebt sich eine Tour, eine Baustelle wartet, ein Pflegeeinsatz muss umdisponiert oder ein Ersatzfahrzeug angemietet werden. Die reinen Reparaturkosten sind dabei fast immer der kleinere Teil des Schadens – teuer wird der Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht arbeitet.

Genau dieser Zeitraum wird im klassischen Ablauf unnötig lang. Das beschädigte Fahrzeug wird in die Werkstatt gebracht, dort wird zunächst ein Besichtigungstermin vergeben. Anschließend muss gewartet werden, bis ein Gutachter überhaupt Zeit hat. Erst danach kann kalkuliert, freigegeben und ein Reparaturtermin vereinbart werden – der wiederum in der Auslastung der Werkstatt untergeht. Zwischen Schadenereignis und Reparaturbeginn vergehen so schnell mehrere Tage, in denen sich in der Sache selbst nichts bewegt.

Meine Arbeitsweise setzt genau an diesen Leerlaufzeiten an: Ich komme kurzfristig nach dem Schadenereignis an den gewünschten Ort und nehme alles auf, was für die Abwicklung gebraucht wird – damit die Reparatur direkt terminiert werden kann und die Regulierung schnellstens läuft. Für Ihr Fuhrparkmanagement bedeutet das weniger Koordinationsaufwand, weniger Rückfragen und vor allem: ein Fahrzeug, das früher wieder im Einsatz ist.

So sparen Sie Standzeit

Derselbe Schaden, zwei Abläufe. Der Unterschied liegt nicht in der Reparatur – sondern in allem, was davor passiert.

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Der klassische Ablauf

Viele Termine, viel Warten

  1. 1Fahrzeug wird in die Werkstatt gebracht – oft nur, um überhaupt besichtigt werden zu können.
  2. 2Warten auf einen freien Besichtigungstermin in der Werkstatt.
  3. 3Warten, bis ein Gutachter Zeit hat und den Schaden aufnehmen kann.
  4. 4Erst jetzt kann ein Reparaturtermin vergeben werden – das Fahrzeug steht bis dahin.
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Mit Gutachter Kiwi

Ein Termin, direkt weiter

  1. 1Sie melden den Schaden – telefonisch oder über das Schadenformular.
  2. 2Ich komme kurzfristig dorthin, wo das Fahrzeug steht: zum Fahrer, auf den Betriebshof, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst.
  3. 3Vollständige Schadenaufnahme vor Ort – Gutachten in 24–48 h.
  4. 4Der Reparaturtermin kann direkt vereinbart werden, die Regulierung läuft parallel.
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Besichtigung ohne Umwege

Direkt beim Fahrer, in der Werkstatt, beim Abschleppdienst oder wo auch immer das Fahrzeug gerade steht.

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Keine doppelten Werkstatt-Termine

Ich besichtige das Fahrzeug – danach kann direkt ein Reparaturtermin gemacht werden. Ein Arbeitsgang statt zwei.

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Kein Warten auf einen Gutachter

Die Wartezeit, bis ein Werkstatt- oder Versicherungsgutachter Zeit hat, entfällt vollständig.

Eine Ansprechperson für Ihren gesamten Fuhrpark

Vom Elektro-Dienstwagen über den Kastenwagen und den Kühl-LKW bis zum Jobrad: Sie brauchen für Ihre Flotte nicht mehrere Sachverständige mit unterschiedlichen Prozessen – ich decke die gesamte Bandbreite ab.

Anspruchsdurchsetzung – zwei Wege, Sie entscheiden

Ein Gutachten allein bringt noch kein Geld zurück. Entscheidend ist, dass die darin festgestellten Ansprüche auch tatsächlich durchgesetzt werden. Dafür gibt es zwei Wege – je nachdem, wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist.

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Weg 1: Komplett über den Anwalt

Rundum-Abwicklung

Ich arbeite mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zusammen, der die komplette Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt. Sie melden den Schaden – den Rest übernehmen wir.

  • Vollständige Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung
  • Durchsetzung aller Schadenpositionen, nicht nur der Reparaturkosten
  • Prüfung von Kürzungen und Regulierungsschreiben
  • Kosten werden bei unverschuldetem Unfall i. d. R. von der gegnerischen Versicherung getragen*
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Weg 2: Andocken an Ihr Schadenmanagement

Ihre Prozesse bleiben

Sie haben bereits ein eingespieltes Schadenmanagement, einen Leasinggeber-Prozess oder eine interne Abteilung? Dann docke ich an Ihr vorhandenes System an und liefere die gutachterliche Grundlage genau dort, wo Sie sie brauchen.

  • Keine Umstellung Ihrer bestehenden Abläufe nötig
  • Gutachten in dem Format und über den Kanal, den Ihr Prozess vorsieht
  • Direkte Abstimmung mit Ihren Ansprechpartnern und Dienstleistern
  • Auch hier gilt: Kosten werden bei unverschuldetem Unfall i. d. R. von der gegnerischen Versicherung getragen*

In beiden Fällen ist das Ziel dasselbe: die bestmögliche Entschädigung für den entstandenen Schaden – und damit eine spürbare finanzielle Entlastung Ihres Fuhrparkmanagements.

Weitere Leistungen für Fuhrparks

Über die Haftpflicht-Schadenabwicklung hinaus gibt es im Fuhrparkalltag zahlreiche Situationen, in denen ein unabhängiges Sachverständigen-Urteil bares Geld wert ist.

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Bewertung vor dem Verkauf

Fahrzeugbewertungen für Verkäufe aus dem Firmenvermögen – belastbar gegenüber Käufer, Steuerberater und Finanzamt.

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Übergabe zwischen Mitarbeitern

Fahrzeugbewertung bei der Übertragung von einem Mitarbeiter zum nächsten – dokumentierter Zustand, keine Diskussion über Altschäden.

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Kasko-Gutachten

Nach Vereinbarung mit der Versicherung erstelle ich auch Gutachten im Kaskofall – zum Beispiel bei Hagel, Wildschaden, Vandalismus oder selbstverschuldeten Schäden.

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Leasingrücknahme prüfen

Prüfung von Leasingrücknahme-Berichten: Welche Position ist berechtigt, welche ist überzogen? Eine der lohnendsten Prüfungen im Fuhrpark.

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Sammeltermine im Bestand

Mehrere Fahrzeuge an einem Termin aufnehmen – für Bestandsbewertungen, Flottenverkäufe oder Zustandsdokumentation.

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Und mehr

Diese Liste ist bewusst offen. Wenn in Ihrem Fuhrpark eine Frage auftaucht, die eine unabhängige technische Einschätzung braucht, sprechen Sie mich an – wir finden eine passende Lösung.

Für wen ich arbeite

Von der kleinen Flotte bis zum regionalen Großfuhrpark. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern dass Ihre Fahrzeuge im Einsatz Geld verdienen – und im Stillstand keines.

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Kleine Fuhrparks ab ca. 10 Fahrzeugen

Genug Fahrzeuge, um regelmäßig Schäden zu haben – aber keine eigene Abteilung dafür. Hier bringt eine feste Ansprechperson am meisten.

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Mittlere & große Fuhrparks

Regional aufgestellte Flotten mit eigenem Fuhrparkmanagement – ich docke an Ihre bestehenden Prozesse an.

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Fahrschulen

Jedes ausgefallene Schulfahrzeug bedeutet abgesagte Fahrstunden. Schnelle Aufnahme und kurze Standzeiten sind hier besonders wertvoll.

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Pflegedienste

Feste Touren, feste Zeiten, kaum Puffer. Ein Fahrzeugausfall trifft direkt die Versorgung – deshalb zählt jede eingesparte Stunde.

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Bauunternehmen

Transporter, Kipper, Baufahrzeuge und Anhänger – oft mit Aufbauten, die gesondert bewertet werden müssen.

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Lieferdienste

Hohe Fahrleistung, dichter Stadtverkehr, viele kleine Schäden. Genau das Profil, bei dem eine schnelle Abwicklung den Unterschied macht.

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GaLaBau

Garten- und Landschaftsbau mit Pritschen, Kippern, Anhängern und Maschinentransport – saisonal getaktet und entsprechend zeitkritisch.

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Handwerksbetriebe

Werkstattwagen mit Regalsystemen und Werkzeug an Bord – Einbauten und Beladung gehören mit in die Schadenbetrachtung.

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SHK- & Elektrobetriebe

Sanitär, Heizung, Klima und Elektro: Servicefahrzeuge mit Notdienst-Verpflichtung dürfen nicht tagelang stehen.

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Speditionen

Zugmaschinen, Auflieger und Wechselbrücken – Fahrgestell und Aufbau werden im Gutachten sauber getrennt ausgewiesen.

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Kommunale Betriebe

Bauhöfe und kommunale Eigenbetriebe mit Spezialaufbauten, Winterdienst- und Kommunaltechnik.

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Ihre Branche fehlt?

Diese Liste bildet ab, womit ich häufig zu tun habe – sie ist nicht abschließend. Melden Sie sich, dann klären wir Ihren Bedarf in einem kurzen Gespräch.

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Kosten & Abrechnung

Transparent, planbar, auf Wunsch als Rahmenvereinbarung.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachtenkosten in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen* – auch dann, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Für Ihren Fuhrpark entsteht in diesen Fällen also kein zusätzlicher Aufwand in der Kostenstelle.

Für Leistungen außerhalb der Haftpflicht-Abwicklung – Fahrzeugbewertungen, Kasko-Gutachten oder die Prüfung von Leasingrücknahme-Berichten – richten sich die Kosten nach Fahrzeugklasse, Aufbau und Dokumentationsumfang. Sie erhalten immer vorab eine transparente Preisangabe. Für wiederkehrende Aufträge lässt sich das auch als Rahmenvereinbarung für den gesamten Fuhrpark abbilden.

* Die Kostenübernahme setzt einen unverschuldeten Unfall und eine entsprechende Haftungslage voraus. Bei Teilschuld erfolgt die Erstattung anteilig. Eine verbindliche Aussage treffe ich erst nach Kenntnis des konkreten Sachverhalts.

Häufige Fragen von Fuhrparkverantwortlichen

Wie schnell können Sie nach einem Schaden vor Ort sein?
In der Regel kurzfristig nach dem Schadenereignis. Ich komme mobil an den Ort, an dem das Fahrzeug tatsächlich steht: zum Fahrer, auf Ihren Betriebshof, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst. Damit entfallen zusätzliche Überführungsfahrten und Wartezeiten auf einen Besichtigungstermin. Das fertige Gutachten liegt Ihnen in der Regel innerhalb von 24–48 h nach der Besichtigung vor.
Was kostet die Schadenabwicklung für unseren Fuhrpark?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachtenkosten in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen* – auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Für Leistungen außerhalb der Haftpflichtabwicklung, etwa Fahrzeugbewertungen, Kasko-Gutachten oder die Prüfung von Leasingrücknahme-Berichten, richten sich die Kosten nach Fahrzeugklasse und Umfang. Sie erhalten vorab eine transparente Preisangabe, auf Wunsch als Rahmenvereinbarung für den gesamten Fuhrpark. Details unter Kosten & Abrechnung.
Arbeiten Sie mit unserem bestehenden Schadenmanagement zusammen?
Ja. Es gibt zwei Wege: Entweder ich arbeite mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zusammen, der Ihre Ansprüche komplett durchsetzt. Oder ich docke an ein bereits vorhandenes Schadenmanagement Ihres Unternehmens an und liefere die gutachterliche Grundlage in Ihre bestehenden Prozesse und Systeme. Sie entscheiden, welcher Weg besser zu Ihrer Organisation passt – umstellen müssen Sie dafür nichts.
Übernehmen Sie auch Elektro- und Nutzfahrzeuge?
Ja. Ich bin hochvolt-qualifiziert und begutachte batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Plug-in-Hybride (PHEV) und Hybride (HEV) ebenso wie klassische PKW. Dazu kommen Nutzfahrzeuge unter 3,5 t wie Kastenwagen, Pritschen- und Kofferfahrzeuge sowie LKW und Nutzfahrzeuge über 3,5 t mit Kühlaufbauten, Koffern, Kipperaufbauten und kommunaler Sonderausstattung. Auch Dienst- und Jobräder aus dem Dienstrad-Leasing decke ich ab.
Können Sie mehrere Fahrzeuge an einem Termin aufnehmen?
Ja, das ist bei Fuhrparks sogar der Regelfall. Wenn mehrere Fahrzeuge auf einem Betriebshof stehen, nehme ich sie in einem Termin gemeinsam auf – jedes Fahrzeug erhält dabei sein eigenes, vollständiges Gutachten. Das spart Koordinationsaufwand auf Ihrer Seite und reduziert die Zahl der Termine, die Ihre Disposition einplanen muss.
Prüfen Sie auch Leasingrücknahme-Protokolle?
Ja. Bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen werden Schäden und Gebrauchsspuren im Rücknahmebericht häufig zu hoch oder fachlich unzutreffend bewertet. Ich prüfe den Bericht als unabhängiger Sachverständiger, ordne jede Position technisch und wirtschaftlich ein und liefere Ihnen eine belastbare Grundlage, um überzogene Nachbelastungen zu widerlegen.

* Die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung setzt einen unverschuldeten Unfall und eine entsprechende Haftungslage voraus.

Weniger Standzeit für Ihre Flotte

Ob akuter Schaden oder grundsätzliche Zusammenarbeit für Ihren Fuhrpark: Melden Sie sich – Sie bekommen schnellstmöglich eine Rückmeldung und einen kurzfristigen Termin vor Ort.

Weitere Leistungen